Genehmigung für teilweisen Abriss des ausgebrannten, denkmalgeschützten Gebäudes in der North Street erteilt
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Genehmigung für teilweisen Abriss des ausgebrannten, denkmalgeschützten Gebäudes in der North Street erteilt

Jun 09, 2023

In einem Ratsbericht heißt es, dass der Abriss „eher früher als später“ erfolgen sollte, nachdem Videoüberwachung zeigt, wie Menschen die Sicherheitsbarriere erklimmen, um in das beschädigte Gebäude zu gelangen

Ein viktorianisches, denkmalgeschütztes Gebäude, das dieses Jahr im Stadtzentrum von Belfast ausgebrannt ist, wird teilweise abgerissen.

Die North Street 166–174, am nördlichsten Punkt der Innenstadtdurchfahrtsstraße neben der Schnellstraße am Peter's Hill, brannte im Mai aus. Sechs Löschfahrzeuge, zwei Fluggeräte und 40 Feuerwehrleute waren an der Löschaktion beteiligt, die als Straftat untersucht wird.

Das als „Merchant's Building“ und „Barewood Building“ bekannte Gebäude wurde 2017 zusammen mit anderen benachbarten Gebäuden unter Denkmalschutz gestellt. Das Gebäude aus roten Backsteinen und Sandstein wurde 1899 erbaut und war von 1901 bis 1907 die Heimat der städtischen Kunstschule von Belfast. Während des gesamten 20. Jahrhunderts wurde das Gebäude als Büro, Lager und Geschäft genutzt, war jedoch verfallen.

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Es war der jüngste einer Reihe von Bränden im Stadtzentrum von Belfast in den letzten Jahren. Im April wurde ein Brand auf dem Gelände eines ehemaligen Nachtclubs in May's Meadow von der Polizei als verdächtiger Brand eingestuft. Im vergangenen Oktober wurde das denkmalgeschützte Alte Domgebäude im Domviertel durch einen Brand zerstört. Im Jahr 2018 veränderte ein versehentlicher Arbeitsbrand in den Gebäuden der Primark Bank das Stadtzentrum für mehr als vier Jahre.

Auf einer Sondersitzung des Planungsausschusses des Stadtrats von Belfast in dieser Woche stimmten gewählte Vertreter dem teilweisen Abriss des Gebäudes unter Auflagen zu, nachdem Ratsbeamte einen Antrag des Projektentwicklers ES North Street Limited aus Drury Lane, London, empfohlen hatten.

Nach dem Brand im Mai gab die Bauaufsichtsbehörde der Gemeinde eine Warnung zu gefährlichen Bauwerken heraus. Derzeit ist rund um das Gebäude eine Sicherheitsabsperrung angebracht und die Samuel Street im unmittelbaren Süden ist vorübergehend gesperrt.

Mit dem Antrag wurde eine denkmalgeschützte Baugenehmigung für den teilweisen Abriss der Rückseite des Gebäudes beantragt, um das Gebäude sicherer zu machen. Die Arbeiten beziehen sich auf die am stärksten beschädigten Teile des Gebäudes.

Im Gebäudekontrollbericht des Rates heißt es: „Die Gebäudekontrollbehörde ist der Ansicht, dass der hintere Rückweg zur 166-174 North Street so stark beschädigt und strukturell so beeinträchtigt ist, dass die einzig sichere Vorgehensweise darin besteht, ihn abzureißen.“

„Unserer Ansicht nach ist es umso besser, je früher dies getan werden kann, insbesondere angesichts der Tatsache, dass der Eigentümer über Videoaufnahmen von fest installierten Überwachungskameras verfügt, die zeigen, wie Menschen den Heras-Zaun erklimmen, der die Sicherheitsabsperrung für den Zugang zum beschädigten Gebäude bildet.“

In der Richtlinie zu durch Brand beschädigten denkmalgeschützten Gebäuden heißt es: „Vorschläge für den vollständigen Abriss eines denkmalgeschützten Gebäudes oder eines wesentlichen Teils davon dürfen nicht genehmigt werden, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Gründe vor, warum das Gebäude nicht in seiner ursprünglichen oder angemessen modifizierten Form erhalten bleiben kann.“

„Wenn die Zustimmung zum Abriss eines denkmalgeschützten Gebäudes erteilt wird, sollte dies normalerweise von einer vorherigen Zustimmung zur Sanierung des Geländes und geeigneten Vorkehrungen für die Erfassung des Gebäudes vor seinem Abriss abhängig gemacht werden.“

Weiter heißt es: „Es wird eine Vermutung zugunsten der Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude bestehen.“ Der vollständige Abriss denkmalgeschützter Gebäude ist nur in Ausnahmefällen zulässig.

„Wenn eine denkmalgeschützte Baugenehmigung für den Abriss erteilt wird, ist dies von der vorherigen Zustimmung zur Sanierung des Geländes und geeigneten Vorkehrungen für die Aufzeichnung des Gebäudes vor seinem Abriss abhängig.

„Ein teilweiser Abriss von Teilen denkmalgeschützter Gebäude wird eine Ausnahme sein und nur dann akzeptabel sein, wenn ein Änderungs- oder Erweiterungsvorschlag vereinbart wurde und ein Abriss erforderlich ist, um ihn zu ermöglichen.“

Die Stormont Historic Environment Division des Department for Communities erklärte: „Von Millfield und Carrick Hill aus gesehen ist es ein Wahrzeichen und eines von drei verbliebenen Gebäuden aus der späten viktorianischen Zeit, die in diesem ehemaligen historischen Gewerbegebiet erhalten sind, und bietet somit einen wichtigen historischen Kontext.“

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„Architektonisch gesehen ist das Gebäude typisch für die damalige Zeit, aus rotem Backstein mit hochwertigen Terrakotta-Details an der Hauptfassade zur North Street und symmetrisch angeordnet. Als Standort der ehemaligen Kunstschule und Wirtschaftszentrum ist das Gebäude auch von sozialem und kulturellem Interesse.“

Es fügte hinzu: „‚Idealerweise sollten diesem Antrag Sanierungsvorschläge beigefügt werden. Da Gesundheits- und Sicherheitsbedenken berücksichtigt und als vorrangig gegenüber allen anderen Anliegen, wie etwa dem Schutz des Baudenkmals, bewertet wurden, rät HED dazu, den Sanierungsansatz mit den geringsten Beeinträchtigungen zu wählen, d , Höhe, einschließlich Materialität und so weiter.

„Darüber hinaus erkennt HED auch die Gesundheits- und Sicherheitsbedenken an, die durch diesen erheblichen Brand des denkmalgeschützten Gebäudes und der Integrität des Bauwerks verursacht wurden. Sollte der Gemeinderat daher bereit sein, den Plan zu genehmigen, raten wir, auch wenn wir der Ansicht sind, dass die vollständigen Richtlinientests nicht vollständig erfüllt wurden, dazu, dass jede Genehmigung von Bedingungen abhängig gemacht werden sollte, die eine angemessene Aufzeichnung des abzureißenden Teils und den Schutz des Teils erfordern beibehalten werden und Zustimmung zu einem vorgeschlagenen geeigneten Ersatz gegeben werden.“

Eine der Bedingungen für die Genehmigung des Planungsausschusses besteht darin, dass mit den Arbeiten innerhalb eines Jahres nach dem Datum der Genehmigung begonnen werden muss.

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